Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Beauftragung eines weiteren Frachtführer
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.


2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluß erweitert wird.


3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.


4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung und Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.


5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.


6. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.


7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.


8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.


9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.


10. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und
solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letzte nicht zu verantworten.


11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehen gelassen wird.


12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig
und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Kündigt der Absender einen rechtskräftig geschlossenen Umzugsvertrag, so ist er verpflichtet die Fautfracht in Höhe von 1/3 des vereinbarten
Entgeltes an den Möbelspediteur zu zahlen.


13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen
des Absenders zur Verfügung gestellt.


14. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs
befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit
nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt
hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


15. Vereinbarung europäischem Rechts
Es gilt europäisches Recht.


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